Unter die sogenannte hoheitliche Vermessung fallen alle Tätigkeiten, die dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als Organ des öffentlichen Vermessungswesens neben den Behörden der öffentlichen Vermessungsverwaltung vorbehalten sind. Wir werden im Rahmen der Liegenschaftsvermessungen – insbesondere der Teilungsvermessung – gerne für Sie tätig.
Teilungsvermessungen sind in der Regel dann notwendig, wenn ein Flurstück oder ein Teil davon verkauft, vererbt oder beispielsweise durch eine Hypothek belastet werden soll. Das bedeutet, ein bestehendes Flurstück soll in zwei oder mehrere eigenständige Flurstücke aufgeteilt werden. Ist dies der Fall, wird das betreffende Teilstück abgeschrieben und aus dem bisherigen Grundbuchblatt herausgelöst. Die dazu erforderliche Vermessung der Grenzen erfolgt schnell und individuell durch uns.